Krankenversicherung

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung steht ein für Leistungen der Behandlungspflege. Wenn Sie von einer Ärztin/ einem Arzt „Häusliche Krankenpflege“ verschrieben bekommen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder aufgrund einer vorübergehenden Erkrankung, werden die Leistungen, die wir als Pflegedienst erbringen für einen begrenzten Zeitraum von der Krankenkasse übernommen.

Zu den Tätigkeiten der häuslichen Krankenpflege gehören Leistungen der:

  • Behandlungspflege
  • Grundpflege
  • Wundversorgung
  • hauswirtschaftliche Versorgung
Voraussetzung für diese Leistungen ist, dass weder die/der Betroffene selbst noch Angehörige die genannten Tätigkeiten übernehmen können.