Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Bei Sachleistung durch einen Pflegedienst:

  • Pflegegrad 1 bis EUR 450.-
  • Pflegegrad 2 bis EUR 1100.-
  • Pflegegrad 3 bis EUR 1550.-
  • In Härtefällen bis zu EUR 1918.-

Bei Geldleistungen (Pflegegeld):

  • Pflegegrad 1 EUR 235.-
  • Pflegegrad 2 EUR 440.-
  • Pflegegrad 3 EUR 700.-

Darüber hinaus wird der mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz zum 01.01.2002 eingeführte, zusätzliche Leistungsbeitrag für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben (§ 45b Abs. 1 S. 1 SGB XI). Diesen können gemäß § 45a Abs. 1 S. 2 SGB XI künftig auch Menschen mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz beanspruchen, die einen das Ausmaß des Pflegegrad I noch nicht erreichenden Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben.

Kombinationsleistung:

  • ist eine Aufteilung von Sach- und Geldleistungen

Urlaubsvertretung ( Pflegeversicherung)

  • Je Kalenderjahr (vier Wochen höchstens) bei Inanspruchnahme einer gewerbsmäßigen Pflegeperson (z.B. Pflegedienst) bis maximal EUR 1550.-

Kurzzeitpflege ( Pflegeversicherung)

  • Je Kalenderjahr für bis zu vier Wochen in Höhe von bis zu EUR 1550.-

Ihr SAM Pflegedienst Buxtehude hilft gerne bei der Antragstellung.

Pflegegrad und ihre Voraussetzungen

Erhebliche Pflegebedürftigkeit – Pflegegrad 1

Wenn Sie bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität aus mindestens zwei Verrichtungen mindestens 1x täglich Hilfe brauchen und dazu mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Hilfsbedarf für die Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss mindestens 1,5 Std. betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 45 Minuten entfallen müssen.


Schwerpflegebedürftigkeit – Pflegegrad 2

Wenn Sie bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3x täglich Hilfe brauchen und dazu mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (Einkauf, Reinigung der Wohnung usw.). Der Hilfsbedarf für die Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung müssen mindestens 3 Std. betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Std. entfallen müssen.

Schwerstpflegebedürftigkeit – Pflegegrad 3

Wenn Sie bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch in der Nacht, Hilfe brauchen und dazu mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe brauchen. Der Hilfsbedarf für die Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung müssen mindestens 5 Std. betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Std. entfallen müssen.